Liebes Gemeindemitglied!

Nach sechs Jahren ist es wieder so weit: Sie können wählen! Sie können wählen, wer Sie in Ihrer Lutherkirche vertreten soll. Sie können wählen, wer für Sie Ansprechpartner*in sein kann – für Ihre Wünsche und Interessen in der Lutherkirche.

Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Wahlrecht, ihr Recht auf Mitbestimmung in Ihrer Lutherkirche wahrzunehmen. Bestimmen Sie, wer mitbestimmt!

Die evangelische Kirche steht seit der Reformation, also seit über 500 Jahren, für demokratische Strukturen in ihrem Aufbau. Ihr Selbstverständnis ist geprägt durch Freiheit und Verantwortung jedes einzelnen Menschen. Sie als Gemeindemitglied können diese Werte lebendig werden lassen. Eine Möglichkeit dazu ist Ihre Teilnahme an der Gemeindevertretungswahl!

Was ist die Gemeindevertretung?

Sie ist das „Parlament“ der Pfarrgemeinde und besteht in unserer Gemeinde aus 30 Personen. Hier werden viele Entscheidungen getroffen, die das Profil der Lutherkirche betreffen. Das sind einerseits die Finanzen (Budget, Jahresabschluss) und Gebäude, andererseits auch inhaltliche Richtungen: Was soll so bleiben wie es ist, was würde ich gerne ändern?

Was ist das Presbyterium?

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrem Kreis das Presbyterium, das in der Lutherkirche aus zehn Personen besteht. Es ist die „Regierung“ und für die laufende Arbeit zuständig.

Unsere Wahltermine:

Sonntag, 29.10.2023 | Reformationstag 31.10.2023| Sonntag, 5. 11. 2023
An diesen Tagen können Sie nach dem Gottesdienst in der Lutherkirche Ihre Gemeindevertreter*innen wählen. Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

weitere Informationen:

Wahlkundmachung
vorläufiger Wahlvorschlag